Zollbestimmungen für Schweden

Bei einem Urlaub in Schweden oder auch einem längeren Aufenthalt, sind bei der Einreise die Zollbestimmungen von hoher Relevanz. Insbesondere die Einfuhrbestimmungen für Alkohol und Tabak sowie für Lebensmittel interessieren die meisten Menschen. Nicht zu vergessen ist die Ausweispflicht, die auch für Kinder gilt. Verstöße können hohen Geldbußen nach sich ziehen. 

Die Vorfreude auf den Urlaub ist groß. Ein schönes Ferienhaus in Schweden ist gemietet und es werden die Sachen gepackt. Während es beim Koffer packen in der Regel keine großen Probleme gibt, stellt sich für Selbstversorger die Frage: Was darf ich mitnehmen nach Schweden?

Ausweispflicht bei der Einreise

Unter die Zollbestimmungen fällt auch die Ausweispflicht bei der Einreise. Beim Grenzübertritt sowohl mit der Fähre, dem Flugzeug oder dem Auto über die Öresundbrücke muss jeder Urlauber einen Ausweis mit sich führen, um die eigene Identität beweisen zu können. Dies gilt auch für Kinder jedes Alters, auch wenn dies gerne vergessen wird.

Zollbestimmungen für Alkohol

In Schweden ist Alkohol sehr teuer und wird nur mit einem Wert unter 3,5 Prozent im klassischen Supermarkt verkauft. Wer einen höheren Alkoholgehalt wünscht, muss einen staatlichen Laden namens Systembolaget aufsuchen. Die hohen Steuern auf Alkohol führen zu entsprechend hohen Preisen. 

Aufgrund dessen entscheiden sich viele Urlauber für die Mitnahme von Alkohol. Das schwedische Zollamt sieht dabei folgende zentrale Regelungen vor:

  • Der Alkohol muss für den Eigengebrauch sein.
  • Bei der Einfuhr muss das 20. Lebensjahr vollendet sein.
  • Der Alkohol muss von dir persönlich transportiert werden.

Auf der Suche nach entsprechenden Höchstgrenzen wird man in Schweden nicht fündig werden. Es gibt allerdings Empfehlungen, um den persönlichen Gebrauch von der kommerziellen Nutzung abzugrenzen.

  • Spirituosen über 22 % Alkoholgehalt – max. 10 Liter
  • Starkwein mit 15 % – 22 % Alkoholgehalt – max. 20 Liter
  • Wein mit 3,5 % – 15 % Alkoholgehalt – max. 90 Liter
  • Bier mit mehr als 3,5 % Alkoholgehalt – max. 110 Liter

Wichtig: Diese Vorschriften gelten für Bürger, die aus der EU nach Schweden einreisen. Nicht-EU Bürger müssen deutlich strengere Vorgaben berücksichtigen.

Zollbestimmungen für Tabak

Raucher haben ebenso gesetzliche Vorgaben zu beachten, die vergleichbar mit jenen beim Alkohol sind. Der Tabak darf nur für den Eigenbedarf mitgebracht werden und bei der Einfuhr muss die Person 20 Jahre alt sein. Die Richtlinie für die Mengen sehen wie folgt aus:

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 100 Zigarren
  • 1 Kg Tabak

Bestimmungen für Lebensmittel

Bei den Lebensmitteln gibt es grundsätzlich keine Vorschriften. Es gibt lediglich die Vorgabe, dass pro Person nur bis zu 15 kg Fisch, Weichtiere und Krustentiere sowie Erzeugnisse aus diesen mitgeführt werden dürfen. Dies gilt für EU-Bürger und Norweger. 

Vorschriften bei Haustiere bei der Einreise

Wer ein Haustier mit nach Schweden nehmen möchte, muss die gesetzlichen Vorschriften beim schwedischen Jordbruksverket beachten. Diese sehen vor:

  • EU-Heimtierausweis
  • Anmeldung beim Zoll im Vorfeld oder bei der Einreise
  • Einreise 21 Tage nach der Grundimpfung gegen Tollwut
  • ID-Kennzeichnung muss vorhanden sein

Vorgaben für die Mitnahme von Bargeld

Eventuell gibt es einen Grund eine hohe Summe Bargeld nach Schweden einzuführen. Dies ist recht ungewöhnlich, da Schweden das Bargeld abschaffen möchte, aber die Summe sollte 10.000 Euro nicht übersteigen, sonst muss diese beim Zoll angemeldet werden. 

Die meisten Messer & Waffen sind selbstverständlich verboten

Wer Angeln oder Jagen gehen möchte, der sollte exakt auf die Vorgaben achten. Tränengassprays, Abwehrsprays, Schreckschusspistolen, Gaspistolen und Springmesser dürfen nicht mit nach Schweden genommen werden. 

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